Taschengeldbörse Kitzingen

ein Projekt von jungStil - Jugendarbeit Stadt Kitzingen

!!! ACHTUNG: unser Projekt endet zum 29.02.2024 !!!

 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Nina Markert

Sozialpädagogin

 

jungStil - Jugendarbeit der Stadt Kitzingen

Königsberger Str. 11

97318 Kitzingen

Telefon: 09321 9292989

E-Mail: taschengeldboerse@stadt-kitzingen.de

Während der Weihnachtsferien kann leider keine Vermittlung stattfinden.
Falls Sie sich selbst registrieren möchten, bitte bei der Registrierung Ihre Telefon- und Handynummer mit der +49 anstelle der 0 eintragen.

 

1. Was ist die Taschengeldbörse?

2. Richtlinien

3. Zielsetzung 

 

 

1. Taschengeldbörse

Die helfende Hand in Ihrem Alltag

Die Taschengeldbörse ist ein Angebot von jungStil, der Jugendarbeit der Stadt Kitzingen. Seit 2011 unterstützt die Jugendarbeit über die Taschengeldbörse so Erwachsene in ihrem Alltag und Jugendliche in der Aufbesserung ihres Taschengeldes.

Sie brauchen Hilfe beim Auto putzen, Rasen mähen und Unkraut jäten, Einkäufe erledigen oder Unterstützung bei Veranstaltungen und Feiern? Unsere engagierten Jugendlichen freuen sich über einfache und unregelmäßige Aufträge aller Art, um Ihnen gegen ein Taschengeld im Alltag zur Seite zu stehen.

Mit der Taschengeldbörse bringen wir Generationen und Nachbarschaften zusammen. Jugendliche können hier nicht nur etwas Geld verdienen, sie erhalten auch die Möglichkeit, ihre sozialen und praktischen Fähigkeiten weiter zu entwickeln. Sie bauen Selbstvertrauen auf und erleben sich als nützliches Mitglied unserer Kitzinger Stadtgemeinschaft.

Bei der Vermittlung werden Alter, Entwicklungsstand sowie persönliche Belange und Fähigkeiten der Jugendlichen berücksichtigt. Es wird stets darauf geachtet, dass Jugendliche keine gefährlichen Arbeiten übernehmen. Zudem gilt natürlich das Jugendarbeitsschutzgesetz, insbesondere für Jugendliche unter 15 Jahren.

 

Für Jugendliche

Du

...bist zwischen 14 - 17 Jahren und kommst aus Kitzingen?

...möchtest dein Taschengeld (min. 6€/Stunde) aufbessern?

Dann bist du hier genau richtig!

Wir vermitteln kleine unregelmäßige Tätigkeiten an dich, die von Erwachsenen vergeben werden. Komm doch am besten persönlich bei uns vorbei. Wir lernen unsere Börsianer*innen gerne kennen. Wir sind von Montag bis Donnerstag von 15 bis 18 Uhr im Kinderkonti, Königsberger Straße 11, vor Ort. Bis bald!

 

Für Erwachsene

Sie

...suchen Unterstützung bei kleineren Tätigkeiten?

...wollen oder können nicht mehr alles selbst erledigen und würden einen Jugendlichen dafür engagieren?

Dann sind Sie hier genau richtig!

Vergessen Sie bitte nicht, unsere Jugendlichen sind noch nicht immer "Vollprofis". Am Anfang sind sie oft auf eine gute Einweisung Ihrerseits angewiesen. Nur so können die Jugendlichen auch etwas lernen und Sie gut unterstützen. Der festgesetzte Mindestbetrag für die Jugendlichen beträgt 6 € pro Stunde. Jedoch geben viele gerne etwas mehr, angemessen nach Art der Tätigkeit.

Bitte informieren Sie sich über die Richtlinien der Taschengeldbörse und registrieren Sie sich selbst über die Homepage oder telefonsich über einen Mitarbeiter der Taschengeldbörse.

Nach der Aktivierung Ihres Kontos können Sie Jobs erfassen, die an Jugendliche vermittelt werden.

 Bei Fragen steht Ihnen das Team der Taschengeldbörse gerne zur Verfügung und freut sich über Ihre Teilnahme! 

 

2. Richtlinien

Der Schutz der Jugendlichen und Arbeitgebenden steht bei der Taschengeldbörse an erster Stelle. Folgende Richtlinien sorgen für optimalen Personen-, Jugend-, Daten-, Rechts- und Versicherungsschutz. Bitte lesen Sie diese genau durch, bevor Sie  Small.Jobs zur Registrierung bei der Taschengeldbörse benutzen. Mit der Verwendung von Small.Jobs bzw. der Taschengeldbörse erklären Sie sich mit diesen Richtlinien einverstanden.

 

Unfallversicherung

Durch die Anmeldung bei der Minijobzentrale sind die Jugendlichen unfallversichert. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung wird durch die Minijob-Zentrale vom Arbeitgeber erhoben und ist für Beschäftigte beitragsfrei.

Wir empfehlen allen Jugendlichen, die nicht durch eine Familienversicherung abgesichert sind, eine Unfallversicherung abzuschließen.

 

Haftpflichtversicherung

Private Arbeitgebende:

Jugendliche, die von einer lokalen Jobbörse vermittelt werden, sind über ihre Familienhaftpflicht versichert. Bei Sachschäden an Dritten im Zusammenhang mit Tätigkeiten der Taschengeldbörse sind die Jugendlichen im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert. Dem Arbeitgeber obliegt während der gesamten Beschäftigungszeit eine Ausbildungs- bzw. Anleitungs- sowie Überwachungspflicht. Wir empfehlen zudem den Abschluss einer Unfallversicherung (z.B. über die Minijobzentrale). 

 

Entlohnung

Die Entlohnung der Jugendlichen erfolgt in der Regel durch die Arbeitgebenden in bar am Ende jedes Arbeitseinsatzes. Alternative Regelungen müssen im Vorfeld mit den Jugendlichen schriftlich vereinbart werden.

Bei jedem Taschengeldbörsenjob handelt es sich um einen meldepflichtigen Minijob. Die Meldung muss durch den Jobanbieter erfolgen. (Service-Center Minijobzentrale: Tel.: 0355/290270799; Mo - Fr 7 - 17 Uhr, www.minijob-zentrale.de)

 

Einkommensteuer/Umsatzsteuer

Die Einkünfte sind für die Jugendlichen nicht steuerpflichtig, solange sie mit ihren Gesamteinkünften unter dem aktuellen Grundfreibetrag von 8.820,- Euro im Jahr (Stand 2017) bleiben (vgl. § 32 EStG).

Da sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind die Jugendlichen von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie nicht mehr als 17.500 Euro jährlich umsetzen (vgl. § 19 UStG).

 

Personenschutz

Die beteiligten Vermittler_innen sind professionelle Jugendarbeiter_innen und Sozialarbeiter_innen. Sie begleiten Jugendliche und Arbeitgebende vor, während und nach der Vermittlung bestmöglich nach professionellen Standards.

Datenschutz

Small.Jobs verschlüsselt bei der Übertragung sämtliche Personendaten (SSL/TLS) nach dem neuesten Stand der Technik. Daten werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben und nur auf Servern in der Schweiz gespeichert. Auf Wunsch können sowohl Jugendliche als auch Arbeitgebende ihre Daten jederzeit löschen lassen.

Jugendschutz

Das Mindestalter beträgt 13 Jahre. Für Jugendliche bis 15 Jahre gilt ein Arbeitsverbot. Im Gesetz sind aber Ausnahmen aufgeführt für Jugendliche ab 13 Jahren. Die Jugendschutzbestimmungen betreffen alle Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr.

 

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

- leichte Arbeiten

- Botengänge

- kulturelle, künstlerische und sportliche Tätigkeiten

- Werbung

 

Was sind leichte Arbeiten?

Leichte Arbeiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit sowie die physische und psychische Entwicklung der Jugendlichen. Sie beeinträchtigen weder den Schulbesuch noch die Schulleistung.

Wie lange darf ein Jugendlicher ab 13 Jahren arbeiten?

Während der Schulzeit beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit 2 Stunden. 

Die Jugendlichen dürfen nicht zwischen 18 und 8 Uhr sowie vor und während des Schulunterrichts arbeiten.

Bei mehr als 5 Stunden Arbeitszeit am Tag muss mindestens eine halbe Stunde Pause gewährt werden und zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens 12 Stunden Ruhezeit liegen.

Ist Nacht- und Sonntagsarbeit erlaubt?

Nacht- und Sonntagsarbeit ist für Jugendliche generell verboten. 

Bei künstlerischen, kulturellen und sportlichen Anlässen, die nur abends oder am Sonntag stattfinden, dürfen Jugendliche ausnahmsweise bis 23 Uhr eingesetzt werden.

Was ist verboten?

Jugendliche dürfen nicht zur Bedienung in Bars, Nachtlokalen oder Diskotheken angestellt werden. Die Bedienung in Hotels, Restaurants und Cafés ist für Jugendliche unter 16 Jahren nur eingeschränkt erlaubt.

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht in Betrieben der Filmvorführung oder im Zirkus beschäftigt werden.

Jugendliche dürfen keine gefährlichen Arbeiten leisten. Vom Bund wurde eine Liste mit gefährlichen Arbeiten für Jugendliche erstellt, die verboten sind.

Wichtig ist darauf zu achten, dass die Jugendlichen keine professionelle Leistung konkurrieren.

 

Was müssen Arbeitgeber tun?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Jugendlichen ausreichend und angemessen zu informieren und anzuleiten, vor allem in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Er muss auch die Eltern über Gefahren informieren und die Jugendlichen bei der Minijobzentrale melden. 

Wo finden sich weitere Informationen zum Arbeitsgesetz?

- Arbeitsschutzgesetz

- Jugendarbeitsschutzgesetz 

- Kinderarbeitsschutzverordnung 

 

 

3. Ziele

Was die Taschengeldbörse bringt

 

Aus Sicht der Erwachsenen

 

+ Entlastung im Alltag (egal ob Gartenarbeit, Laub rechen, bei Veranstaltungen, Hundesitting, etc.)

+ Kontakt zur jüngeren Generation, die Beziehung zwischen den Generationen wird gefördert

+ Stärkung des Nachbarschaftsgefühls, da nach Möglichkeit im näheren Umfeld vermittelt wird

 

Aus Sicht der Jugendlichen

 

+ Entwicklung von sozialen und praktischen Fähigkeiten, wie z.B. Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität, Durchhaltevermögen,  Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Eigeninitiative und Einfühlungsvermögen

+ Sinnvolle Freizeitbeschäftigung und gleichzeitig Aufbesserung des Taschengeldes

+ Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein und Förderung der Selbstständigkeit

+ Hilfe bei der Berufswahl

+ Möglichkeit über sich selbst hinauszuwachsen und neue Dinge kennenzulernen

 

Für die Stadt

 

+ Beitrag zur Gemeinwesenarbeit

+ Stärkung der Beziehungen zwischen den Generationen

+ Förderung des interkulturellen Verständnisses

+ Erhöhung der Lebensqualität in der Stadt

 

Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier: https://www.jungstil-kitzingen.de/datenschutz#c10